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Agrarrat erzielt Kompromiss zu Kennzeichnung von Genfood
29.11.2002 – Jedes Lebens- und Futtermittel muss gekennzeichnet werden, wenn mehr als 0,9 Prozent an zugelassenen GVO enthalten sind. Auf diese Regelung haben sich die EU-Agrarminister am Donnerstag geeinigt.
(lid) - Die EU-Staaten erreichten am Donnerstag eine einheitliche Regeln zur Kennzeichnung von Gen-Lebensmitteln und -Futtermitteln. Umstritten war beim Treffen der Agrarminister in Brüssel zunächst der Schwellenwert, ab dem eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf dem Etikett erwähnt werden muss, wie der österreichische Agrarpressedienst AIZ meldet. Schliesslich verständigten sich die Landwirtschaftsminister auf einen Kompromiss. Jedes Lebens- und Futtermittel muss gekennzeichnet werden, wenn mehr als 0,9 Prozent an zugelassenen GVO enthalten sind. Österreich, Luxemburg und Grossbritannien stimmten gegen diesen Vorschlag. Der österreichische Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer sprach sich im Vorfeld der Entscheidung für einen Schwellenwert von 0,5 Prozent aus. Ebenso favorisierte er eine "Nulltoleranz" für "zufällig" vorhandene GVOs. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten hat sich in diesem Punkt für eine Schwelle von 0,5 Prozent ausgesprochen. Grossbritannien sprach sich gemäss AIZ grundsätzlich gegen den Ansatz im Gesetzesentwurf aus, eine Kennzeichnung anhand der Produktionsdaten vorzuschreiben. Breite Zustimmung fand hingegen der Vorschlag der dänischen Präsidentschaft, wonach ein zentrales Genehmigungsverfahren implementiert werden sollte. Der zuständige EU-Kommissar David Byrne warnte die Minister, falls es zu keiner Einigung in der Grenzwert-Frage käme. Immer mehr genetisch veränderte Organismen würden überall in der Welt angebaut. "Ob wir das mögen oder nicht - dem müssen wir Rechnung tragen", sagte David Byrne. Es sei unmöglich, dass Lebensmittel, Tierfutter und Saat zu 100 Prozent frei von fremden Substanzen seien. Byrne stellte sich damit gegen das Europaparlament, das im Juli in erster Lesung für die Verpackung einen Hinweis bereits bei 0,5 Prozent GVO-Bestandteil forderte. Das EU-Parlament ist in diesem Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigt. Auch wenn im EU-Ministerrat eine Einigung erzielt wurde, ist noch einmal das EU-Parlament am Zug, bevor der endgültige Gesetzestext steht. Die EU-Landwirte- und Genossenschaftsverbände COPA und COGECA begrüssten am Freitag die Entscheidung des Agrarministerrates zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
