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BLV mit Fokus auf Schweinehaltung
14.12.2016 – (lid.ch) – Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) setzt im Rahmen der Tierschutzkontrollen 2017-2019 den Schwerpunkt auf die Schweinehaltung.
In diesem Zeitraum schauen die Kontrolleure bei unangemeldeten Kontrollen in einem Teil der Schweinehaltungen 5 spezifische Punkte genauer an, wie es in einer Mitteilung des BLV heisst. Die unangemeldeten Kontrollen sollen nicht zusätzlich, sondern im Rahmen der üblichen Tierschutzkontrollen in einem Schwerpunktprogramm erfolgen.
Diese Punkte werden vertieft kontrolliert:
- Anzahl und Funktionieren der Tränken
- Haltung und Betreuung von kranken oder verletzten Tieren
- Anbieten von Nestbaumaterial in den Abferkelbuchten
- Anbieten von Beschäftigungsmaterial
- Einsperren von einzelnen Sauen während der Geburtsphase
