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Cassis-de-Dijon-Prinzip mit Verbesserungen für Agrarprodukte
12.06.2009 – (lid) – National- und Ständerat haben anlässlich der Schlussabstimmungen am 12. Juni die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzip endgültig beschlossen. Damit sollen Behinderungen im Importverkehr aus der Europäischen Union abgebaut und die importierten Produkte rund zwei Milliarden Franken billiger werden.
Mit der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips dürfen Waren, die in einem EU-Land zugelassen sind, künftig automatisch auch in der Schweiz verkauft werden. Spezifische Schweizer Vorschriften fallen für importierte Produkte weg. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) kritisiert zwar, dass das Prinzip nicht gegenseitig eingeführt wurde. Damit hätten auch in der Schweiz hergestellte Produkte frei in die EU exportiert werden können, womit die Inlandproduktion gleich lange Spiesse wie die europäische Konkurrenz gehabt hätte.
Trotzdem hält der SBV fest, dass gegenüber der ursprünglichen Fassung substantielle Verbesserungen zugunsten der Landwirtschaft bewirkt werden konnten. Dazu gehört die Deklaration des Produktionslands für Lebensmittel und deren Rohstoffe. Der Import von Lebensmitteln verlangt zudem eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit.
Weil die Schweizer Landwirtschaft wegen Auflagen teurer produzieren muss, habe sie gegenüber dem Ausland einen Wettbewerbsnachteil. Deshalb forderte der Bauernverband ursprünglich, dass Lebensmittel bei der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgenommen werden sollten. Diese Forderung ging der Mehrheit der Parlamentarier aber zu weit. Der SBV wertet es als Teilerfolg, dass bezüglich der Deklaration des Produktionslandes das Parlament einlenkte. Und weil für den Import sämtlicher Lebensmittel eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit vorgesehen ist, gibt es nun laut SBV ein Instrument, das die Einhaltung der Deklaration sicherstellt.
