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Denner legt Rekurs gegen Cassis-de-Dijon-Entscheid ein
21.10.2010 – (lid) – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Gesuch von Denner abgelehnt, Schweineschnitzel nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zu importieren. Denner hat Rekurs eingereicht.
Das Gesuch wurde wegen mangelhafter Deklaration abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Herkunft des Schweineschnitzels ist auf der Verpackung lediglich mit „DE“ vermerkt. Das BAG verlangt aber die Bezeichnung „Hergestellt in Deutschland“. Eine Umetikettierung wäre für Denner mit zusätzlichen Kosten verbunden. Der Discounter hält die Deklarationsvorschriften für übertrieben, weil die Länderkürzel der Nachbarländer allgemein bekannt seien. Nach dem Rekurs von Denner wird nun ein Gericht über die Herkunftsdeklaration entscheiden.
Bisher wurden beim BAG 55 Gesuche für Cassis-de-Dijon-Produkte eingereicht. Acht davon wurden bisher bewilligt, 33 Gesuche sind hängig und 14 wurden abgelehnt.
