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Die Hälfte der Tierschutzstrafen betreffen landwirtschaftliche Nutztiere
01.10.2004 – Die Hälfte aller Bussen für Tierquälereien betreffen landwirtschaftliche Nutztiere.
(lid) – Die Hälfte aller Bussen für Tierquälereien betreffen landwirtschaftliche Nutztiere. Dies waren zwischen 1999 und 2003 rund 190 Fälle pro Jahr. Davon seien drei Viertel der Straffälle beim Rindvieh registriert worden, wie die Nachrichtenagentur SDA aufgrund einer Studie der Stiftung für das Tier im Recht schreibt. Deutlich weniger Fälle würden Schweine, Schafe und Ziegen betreffen. Die Stiftung vermute, dass beim Rindvieh so häufig Strafen ausgesprochen werden, weil schlecht gehaltenes Rindvieh Kürzungen bei den Direktzahlungen zur Folge habe. Die Stiftung sei der Meinung, dass Tierquälereien in der Schweiz zu lasch geahndet werden, schreibt die SDA weiter. Die verhängten Bussen seien zu tief, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Die häufigste Busse für Tierquälerei habe im Jahr 2003 etwa 500 Franken betragen.
