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Diskussion um Tiertransporte belastet Verhandlungen mit der EU
22.01.2008 – (lid) - Die Wissenschaftskommission des Ständerats warnt davor, das Verbot des Strassentransports lebender Schlachttiere durch die Schweiz im jetzigen Zeitpunkt gesetzlich festzuschreiben.
Die Wissenschaftskommission des Nationalrates möchte das Tierschutzgesetz ändern, damit das in der Verordnung verankerte Transitverbot nicht bei der Weiterentwicklung des Veterinärabkommens zwischen der Schweiz und der EU ausgehebelt wird. Die Wissenschaftskommission des Ständerats anerkenne grundsätzlich den Handlungsbedarf, teilen die Parlamentsdienste am Dienstag, 22. Januar mit. Dennoch lehnt sie die parlamentarische Initiative der Nationalratskommission ab. Das Instrument der parlamentarischen Initiative sei nicht adäquat, zudem komme die Initiative zum falschen Zeitpunkt, weil die laufenden Verhandlungen mit der EU nicht belastet werden sollten.
Der Entscheid der Ständeratskommission setze ein falsches Signal gegenüber der EU, schreibt der Schweizer Tierschutz (STS) in einer Medienmitteilung. Der STS ist überzeugt, dass nur ein explizites Verbot auf lange Sicht EU-Transporteure daran hindern werde, die Schweiz zu durchqueren.
Die Wissenschaftskommission des Nationalrats hat im November 2007 den Vorstoss zum Verbot des Strassentransits lebender Schlachttiere durch die Schweiz einstimmig angenommen. Nach Ansicht der Nationalratskommission würde die Schweiz mit einer Aufhebung des Transitverbots zur internationalen Drehscheibe für die EU-Ferntransporte.
