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EU weitet GVO-Kennzeichnung aus
26.07.2001 – Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorgelegt.
(lid) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorgelegt. Dies meldet die Agentur agro-online. Um in Kraft zu treten, muss der Vorschlag den Ministerrat sowie das Europäische Parlament passieren. Er umfasst erstmals Futtermittel und fertiges Mischfutter. Danach müsste zum Beispiel gentechnisch verändertes Sojaschrot und sämtliche Mischfuttermittel, die solches Sojaschrot enthalten, mit "enthält GVO" gekennzeichnet werden. Fleisch, Milch und Eier bleiben von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Andere Lebensmittel, wie etwa raffiniertes Sojaöl, müssten zukünftig gekennzeichnet werden, auch wenn sie kein GVO enthalten, aber aus Vorprodukten mit GVO hergestellt wurden. Diese Regelung - und das ist das Neue daran - würde unabhängig davon gelten, ob gentechnisch veränderte DNA oder Proteine im Endprodukt nachweisbar wären oder nicht. Für Verunreinigungen in konventionellen Lebens- und Futtermitteln mit GVO ist weiterhin ein Toleranzwert von einem Prozent vorgesehen.
