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Hornkuh-Initiative: Bundesrat empfiehlt Ablehnung
16.10.2018 – (lid.ch) – Die Hornkuh-Initiative könne falsche Anreize schaffen und den Tieren letztlich mehr schaden als nützen: Der Bundesrat empfiehlt deshalb ein Nein am 25. November 2018.
Am 25. November 2018 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Hornkuh-Initiative. Diese verlangt, dass Bauern für behornte Kühe und Ziegen Geld erhalten sollen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Sie könnte falsche Anreize schaffen und den Tieren letztlich mehr schaden als nützen. Die Unfallgefahr für Mensch und Tiere steige. Dadurch könne eine Haltung notwendig werden, welche die Bewegungsfreiheit der Tiere einschränke, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Dies widerspreche der aktuellen und künftigen Landwirtschaftspolitik, die eine tiergerechte Haltung fördere.
Zur Finanzierung der in der Initiative vorgesehenen Subvention müssten bestehende Beiträge gekürzt werden, warnt der Bundesrat. Denn das Gesamtbudget für die Landwirtschaft würde nicht erhöht. Zudem hätte die Annahme der Initiative mehr Bürokratie die Landwirtschaftsbetriebe zur Folge.
Ob auf einem Hof Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner gehalten werden, müssten die Bauern als Unternehmer selber entscheiden können, betont der Bundesrat. Nach Ansicht des Bundes ist es nicht seine Aufgabe, die unternehmerische Freiheit von Landwirtinnen und Landwirten einzuschränken, indem er zusätzliche Beiträge ausrichtet.
Seine ablehnende Haltung begründet der Bundesrat detailliert in seiner Botschaft.
