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Käfigeier-Deklaration soll bleiben
29.10.2008 – (lid) - Die Deklaration von importierten Eiern von Legehennen aus Käfighaltung soll bestehen bleiben.
Obwohl der Bundesrat ursprünglich diese Ausnahem vom Cassis-de-Dijon-Prinzip abschaffen wollte, verzichtet er nun darauf, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) schreibt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft habe dies gegenüber der SKS bestätigt.
Darüber sei man erfreut, schreibt die SKS. Im Hinblick auf die Öffnung der Agrarmärkte muss die Schweizer Landwirtschaft auf Transparenz und Qualität setzen. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips schlägt der Bundesrat das Aufheben zahlreicher Sondervorschriften vor. Die SKS hat sich für die rasche und einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgesprochen. Beibehalten werden sollen lediglich 10 Ausnahmen im Lebensmittelbereich. Bereits Anfang Jahr verzichtete der Bundesrat darauf, die obligatorische Herkunftsdeklaration von Lebensmitteln aufzuheben.
Der Grund für die Beibehaltung der Käfigeier-Deklaration sei, dass die EU-Regelungen zur Batteriehaltung von Legehennen seien noch weit vom Schweizer Niveau entfernt sind, heisst es weiter. Ab 2012 verbietet die EU "lediglich" die bisherige Käfighaltung, nicht aber generell die Haltung von Legehennen in Käfigen.
