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Kommission will Alternative zur Ausbeutebesteuerung
13.05.2015 – (lid) – Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat sich nun doch für ein Alternativkonzept zur Ausbeutebesteuerung ausgesprochen. Der Nationalrat kann dieses jedoch nur beraten, wenn die Wirtschaftskommission des Ständerates zustimmt.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates am 12. Mai 2015 entschieden, dem Nationalrat ein Alternativkonzept zur Ausbeutebesteuerung zu unterbreiten. Dieses umfasst eine 30% Steuerreduktion für kleine Hersteller und Brennauftraggeber mit Jahresproduktionen bis 1‘000 Liter reinen Alkohols sowie ausserfiskalische Fördermassnahmen für die inländische Branche eingeführt werden.
Mit diesem Entschied vollzieht die WAK eine Kehrtwende. Noch im April 2015 hat sie sich gegen ein Alternativkonzept und für die umstrittene Ausbeutebesteuerung ausgesprochen.
Im Gegensatz zum letztmals beratenen Konzept soll die Produktionsmenge von verschiedenen Steuerpflichtigen, die rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, nicht zusammengerechnet werden, teilen die Parlamentsdienste mit. Damit können auch mittlere und grössere Betriebe von dieser Steuerreduktion profitieren, was insbesondere den zahlreichen Genossenschaften zugutekommen würde.
Der Nationalrat kann aber nur über das neue Konzept befinden, wenn die Wirtschaftskommission des Ständerates ihre Zustimmung zum Rückkommen gibt.
Seit 2013 berät das Parlament die Totalrevision des Alkoholgesetzes. Beide Kammern wollen den Schweizer Spirituosenherstellern, die in den letzten Jahren Marktanteile verloren, unter die Arme greifen. Umstritten ist allerdings, wie das geschehen soll. Zunächst wurde über ein neues Steuermodell diskutiert, die sogenannte Ausbeutebesteuerung. Ein Rechtsgutachten ergab allerdings, dass diese verfassungswidrig sei, worauf die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Alternativen beauftrag wurde.
