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Lebensmittel sollen von Cassis-de-Dijon ausgenommen werden
09.11.2011 – (lid) – Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-S) will Lebensmittel von Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen.
Die WAK-S stimmte einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von SBV-Direktor Jacques Bourgeois knapp mit 13 zu 12 Stimmen zu, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip die Qualitätsstrategie gefährdet wird. Wenn auch die WAK des Ständerats zustimmt, kann ein Entwurf zur Gesetzesänderung erarbeitet werden.
Nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip werden Produkte in allen EU-Staaten zugelassen, wenn sie in einem Mitgliedstaat erlaubt sind. Die Schweiz hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip 2010 einseitig übernommen. Lebensmittel müssen zusätzlich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden. Nach Einführung des Prinzips kam es unter anderem zu Bewilligungen für Lebensmittel, die nicht dem Schweizer Standard entsprechen, wie etwa Schinken oder Apfelwein mit hohem Wasseranteil. Beschwerden von landwirtschaftlichen Verbänden wurden vom Bundesverwaltungsgericht und teils vom Bundesgericht mit der Begründung abgewiesen, dass die Verbände nicht beschwerdeberechtigt seien.
Siehe auch das LID-Dossier zum Thema Cassis-de-Dijon.
