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Ständerat für Cassis-de-Dijon-Prinzip ohne Gegenrecht
05.03.2009 – (lid) - Der Ständerat ist für die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ohne Gegenrecht. Danach können Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden.
Ausgenommen werden soll das Lebensmittelrecht. Lebensmittel, die den schweizerischen Vorschriften nicht genügen, brauchen nach Meinung des Ständerates eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Mit 23 zu 14 Stimmen wurde abgelehnt, auf diese Bewilligungspflicht zu verzichten. Verworfen wurde eine Spezialzulassung für Kosmetika, Kleider und Kinderspielzeug.
