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Strengere Auflagen für Sömmerung in Österreich
16.01.2014 – (lid) – Nachdem sich Schweizer Rinder in Österreich bei der Sömmerung mit Rindertuberkulose infiziert haben, erlässt das Veterinäramt St. Gallen strenge Auflagen.
Künftig unterstehen in Vorarlberg gesömmerte Rinder nach ihrer Rückkehr einer Tierverkehrssperre im Heimbetrieb von sechs bis acht Wochen bis ein negatives Testergebnis vorliegt, wie die BauernZeitung in einem Artikel auf ihrer Website schreibt. Die Kosten für den Hauttest und allfällige weitere Untersuchungen müssen vom Halter übernommen werden und im Falle eines positiven Ergebnisses werden getötete Rinder nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt. Erlassen hat die neuen Regeln das Veterinäramt St. Gallen in Absprache mit anderen Kantonen und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Rund 1'000 Schweizer Rinder verbringen jährlich den Sommer im Vorarlberg. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil davon nun auf Schweizer Alpen untergebracht werden wird. Peter Nüesch, Präsident des St. Galler Bauernverbandes, geht gegenüber der BauernZeitung aber davon aus, dass auch künftig Ostschweizer Vieh in Österreich gesömmert wird. "Viele Betriebsleiter haben langjährige Beziehungen zu den Alpbetrieben oder sind selber Pächter", so Nüesch. Zudem könnten höhere Transportkosten bei weiter weg gelegenen Alpen in der Schweiz den Ausschlag für Vorarlberg geben.
In der Schweiz wurden innerhalb des letzten halben Jahres zwei Rinder positiv auf Rindertuberkulose getestet, die sich unabhängig voneinander in Vorarlberg angesteckt hatten.
