Main Content
Thurgau: Stellungnahme zu Jagdschutzverordnung und Veterinärrecht
06.10.2000 –
(lid) - Die Thurgauer Regierung stimmt der neuen Jagdschutzverordnung zu. Dies teilte sie am 5. Oktober mit. Mit der Verordnung will der Bund die Kantone stärker in das Management der geschützten Grossraubtiere Wolf, Luchs und Bär einbinden. Die Kantone sollen demnach die Kompetenz erhalten, besonders Schaden stiftende Tiere abzuschiessen. Die Abschusskompetenz für Grossraubtiere, die untragbare Schäden anrichten, wird versuchsweise bis zum Dezember 2002 an die Kantone delegiert. Diese Frist ist denn auch der einzige Punkt, den die Thurgauer Regierung in der Vernehmlassung kritisiert. Sie erachtet sie als zu kurz, weil es ihrer Ansicht nach sinnvoller wäre, die Frist dem geplanten fünfjährigen Umsiedlungsversuch für Luchse in der Ostschweiz anzupassen. Kritisch äusserte sich die Thurgauer Regierung zu Details in den Änderungen des Veterrinärrechts: Sie lehnt eine weitergehende Verschärfung der Bestimmungen in Sachen BSE-Bekämpfung entschieden ab. Bei der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren macht die Thurgauer Regierung darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen keine Zugeständnisse für die Durchfuhr von Klauentieren gemacht werden dürfen. Bei der Revision der Tierschutzverordnung, wird bemängelt, dass sie nicht auch die dringlich notwendigen Normen zur Haltung von Pferden, Schafen und Ziegen beinhaltet.
