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Tierärzte begrüssen neue Arzneimittelverordnung
03.09.2004 – Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst, dass neue Regeln für den Einsatz von Tierarzneimitteln (TAM) gelten. Die neue Tierarzneimittelverordnung ist seit dem 1. September in Kraft.
(lid) - Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst, dass neue Regeln für den Einsatz von Tierarzneimitteln (TAM) gelten. Die neue Tierarzneimittelverordnung, die seit dem 1. September in Kraft ist, schreibe einen korrekteren Umgang mit Tierarzneimitteln vor, was die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz verbessere, schreibt die GST in einer Medienmitteilung. In der Verordnung ist unter anderem die so genannte "TAM-Vereinbarung" vogeschrieben, die mindestens zwei jährliche Besuche des Tierarztes auf dem Bauernbetrieb vorsieht. Damit könnten Tierärzte zusammen mit den Produzenten den Einsatz von Tierarzneimitteln besprechen und optimieren, heisst es weiter. Die GST betont aber auch, dass diese Massnahmen für den Tierarzt und für den Bauern mehr Aufwand bedeuten. Der Tierarzt müsse Anwendungsanweisungen schreiben, Krankengeschichten führen, Medikamenten etikettieren und den Warenfluss in der tierärztlichen Apotheke kontrollieren.
