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Wasserentnahme-Verbot im Thurgau
12.07.2018 – (lid.ch) – Im Kanton Thurgau tritt ab Freitag, 13. Juli, ein Wasserentnahme-Verbot in Kraft. Dies wegen der anhaltenden Trockenheit.
Ausgenommen vom Verbot sind der Bodensee, der Rhein sowie Grund- und Quellwasser, wie der Kanton mitteilt. Das Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühle-Weiher, Fischaufzucht-Teiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Es gilt bis auf Widerruf.
Im Kanton Thurgau hat es seit Beginn des Jahres zu wenig geregnet. Auch die Gewitter im Juni konnten dies nicht ändern, die Fliessgewässer führen zu wenig Wasser. Verschärft wurde das Wasser-Defizit durch die Hitze und den Wind.
Für eine Normalisierung sind laut Kanton ausgiebige und lang andauernde Niederschläge nötig.
