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Begleitmassnahmen mit Zolleinnahmen finanzieren
10.09.2008 – (lid) - Der Bundesrat macht einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem Agrarfreihandelsabkommen mit der EU. Zur Finanzierung von Begleitmassnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft sollen ab 2009 bis 2016 die Zolleinnahmen aus Agrarprodukten und Lebensmitteln in der Grössenordnung von jährlich 400 Millionen Franken reserviert werden.
Die Begleitmassnahmen werden beim Abschluss eines Abkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines Abkommens mit der Welthandelsorganisation (WTO) ergriffen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung vom 10. September schreibt. Wie vie Geld für die Begleitmassnahmen effektiv ausgegeben werden soll, könne erst nach einem Abschluss des Agrarfreihandelsabkommens mit der EU festgelegt werden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard vor den Medien.
Aufgrund der Beschlüsse zur Agrarpolitik 2011 und der Umsetzung des geltenden Agrarabkommens mit der EU werden die Zolleinnahmen in den kommenden Jahren abnehmen. Sollte die Doha-Runde der WTO oder das Freihandelsabkommen mit der EU zu einem Abschluss kommen, so würden sich die Zölle nochmals reduzieren oder ganz wegfallen. Für beide Szenarien führe der reduzierte Grenzschutz zu einem erhöhten Strukturwandel in der Landwirtschaft. Der Bundesrat sieht dafür Begleitmassnahmen vor, die im Frühling 2009 unterbreitet werden. Um diese zu finanzieren, seien bereits heute die nötigen Vorkehren zu treffen.
Die Kleinbauern-Vereinigung zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates. Nötiger als Milliarden von Franken sei eine Qualitätsstrategie, die dem Agrar- und Lebensmittelsektor auch bei sinkenden Zöllen eine erfolgreiche Zukunft ermöglichen würde, wie es in einer Mitteilung der Kleinbauern-Vereinigung heisst.
