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Melander-Fischfarm: Frist läuft ab
13.05.2009 – (lid) - In der Melander-Fischfarm im St. Galler Rheintal dürfen die Fische bis zum Freitag, 15. Mai 2009 nach der Methode des Inhabers Hans Raab geschlachtet werden.
Nach Ablauf der vom St. Galler Veterinär verfügten Frist werden junge Welse später im Ausland geschlachtet. Das sagte der St. Galler Kantonstierarzt Thomas Giger am Mittwoch, 13. Mai gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Hans Raab habe dies den Behörden schriftlich zugesichert. In Oberriet sei bereits mit dem Rückbau der Anlagen begonnen worden. Der deutsche Unternehmer Raab stelle den Betrieb der Fischzuchtanlage wie angekündigt ein. "Die Melander-Fischfarm wird künftig eine Ruine sein", schreibt Raab auf der Melander-Homepage.
Raab lässt seine Tiere so schlachten: Er lässt die in 27 Grad warmem Wasser schwimmenden Melander herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach werden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Danach werden die Fische maschinell geschlachtet.
Diese Methode ist in der Schweiz nicht erlaubt. Raab wurde aber Anfang April eine Frist bis zum 15. Mai eingeräumt. Die Aufzucht junger Fische stellte er umgehend ein und begann, schlachtreife Tiere zu Lebensmitteln zu verarbeiten. Raab selber sprach damals von 400'000 Tieren. Von denen sind aber nicht alle schlachtreif.
