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Stellenmeldepflicht für landwirtschaftliche Gehilfen
23.05.2018 – (lid.ch) – Der Bundesrat hat heute die Liste der meldepflichtigen Berufe bestätigt. Diese umfasst 19 Berufsarten, darunter auch "Landwirtschaftliche Gehilfen/Gehilfinnen".
Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Auf den 1. Januar 2020 sinkt der Schwellenwert auf 5 Prozent, wie es in einer Medienmitteilung des Bundesrates heisst.
Die vollständige Liste der betroffenen Berufe kann unter www.arbeit.swiss heruntergeladen werden.
