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BOM: Massnahmen zur Marktentlastung sind rechtens
15.08.2011 – (lid) – Ein von der Branchenorganisation Milch (BOM) in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Rechtmässigkeit der Marktentlastungsmassnahmen.
Am 11. Juli hatte der Vorstand der BOM entschieden, die kurz zuvor eingereichte Anfechtungsklage juristisch abzuklären. Die Resultate liegen nun vor: Die Beschlüsse zur Marktentlastung vom 3. Mai seien vollumfänglich rechtmässig, heisst es in dem rechtlichen Gutachten. Die BOM hat deshalb dem Bundesrat am 15. August ein Antrag um rasche Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit zugestellt, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Die Anfechtungsklage von mehreren regionalen Milchproduzenten-Organisationen hat dazu geführt, dass die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit hinaus gezögert wurde.
