Main Content
Bundesrat erteilt Allgemeinverbindlichkeit für Teile der BOM-Beschlüsse
31.08.2011 – (lid) – Der Bundesrat hat heute der linearen Abgabe von einem Rappen pro Kilo Milch zur Marktentlastung die Allgemeinverbindlichkeit erteilt.
Damit kann ein Teil der Beschlüsse der Branchenorganisation Milch (BOM) umgesetzt werden, jedoch nicht die Zusatzabgabe von vier Rappen pro Kilo Milch auf ausgedehnte Milchmengen, die nach wie vor von einigen Produzenten angefochten wird. Der Bundesrat könne bei der Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder nur auf rechtlich sichere Beschlüsse eingehen, weshalb der Entscheid über die Abgabe von vier Rappen pro Kilo auf ausgedehnte Milchmengen vertagt werden müsse, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) hatten vom Bundesrat verlangt, dass das gesamte Massnahmenpaket der BOM umgesetzt wird. Ein Aufschnüren gefährde die Massnahmen zur Marktstabilisierung. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat bereits nach ihrer Sitzung vom 25. August angekündigt, dass sie eine Kommissionsmotion vorlegen werde, wenn der Bundesrat nur einem Teil der Marktentlastungsmassnahmen die Allgemeinverbindlichkeit erteilen werde.
