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GVO-Kennzeichnung nur bei vollem GVO-Verzicht
18.12.2014 – (lid) – Auf Lebensmitteln kann weiterhin nur der volle Verzicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung eines teilweisen Verzichtes sei nur schwer kontrollierbar und verwirre die Konsumenten.
Nachdem die Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) bei der Anhörung auf Kritik stiess, entschied sich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gegen eine Änderung der Kennzeichnung. Die Vorlage verlangte, dass zusätzlich zum Vermerk „ohne Gentechnik hergestellt“ auch ein teilweiser Verzicht von GVO auf Produkten gekennzeichnet werden könne. Kritiker hielten die Kennzeichnung für schwer überprüfbar und unverständlich für Konsumenten. Mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse angepriesen werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen wie Vitamine, Enzyme oder Aminosäuren verwendet werden.
Gegenvorschläge, anstelle der GVO-Freiheit die Verwendung von GVO zu kennzeichnen, wurden vom EDI abgelehnt. Es schätze die Gefahr der Täuschung der Konsumenten als zu gross ein. Eine Veränderung der Regelung würde gegenüber der EU Handelshemmnisse schaffen, heisst es in einer Mitteilung des EDI.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) zeigt sich über den Entscheid des EDI in einer Medienmitteilung sehr enttäuscht, weil auch künftig bei tierischen Produkten nicht deklariert werde, wenn diese ohne gentechnisch veränderte Futtermittel produziert werden. Die Konsumenten hätten damit auch künftig keine Transparenz über die Verwendung von Gentechfutter und es bleibe somit verdeckt, dass der grösste Teil der importierten tierischen Lebensmittel auf solchem Futter basiere. Weil weder der Verzicht auf die Gentechnologie ausgelobt werden könne, noch die Verwendung von Gentechfutter deklariert werden müsse, hätten die Konsumenten im Laden keine Entscheidungsgrundlage. Der SBV will nun das Anliegen über das Parlament wieder einbringen.
