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Marktentlastung: Nur 1 Rappen Abzug pro Kilo Milch
14.03.2012 – (lid) – Wegen fehlenden Daten kann der Marktentlastungs-Fonds der Branchenorganisation Milch (BOM) nur über den linearen Abzug von einem Rappen pro Kilo Milch finanziert werden.
Der BOM-Vorstand schlägt der Delegiertenversammlung deshalb vor, auf den Abzug von vier Rappen pro Kilo auf ausgedehnten Mengen zu verzichten, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Die BO Milch hatte für das Inkasso der vier Rappen die TSM Treuhand beauftragt, die Daten für die erforderlichen Referenzmengen zu erheben.
Diese Datenerhebung ist nun nicht möglich, weil von den betroffenen 39 Organisationen die Daten für die Referenzmengen nur von deren 16 vorhanden sind. 21 Organisationen verfügen nicht über die erforderlichen Daten oder verweigern deren Herausgabe, zwei Organisationen lieferten die Daten nur teilweise. Aus diesem Grund soll der Fonds nun ausschliesslich über die lineare Abgabe von einem Rappen pro Kilo Milch finanziert werden.
Die Zusatzabgabe von vier Rappen war von einigen Produzenten ohnehin angefochten worden und hatte deshalb vom Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit – im Gegensatz zur linearen Abgabe – nicht erhalten.
Zudem gab die BOM bekannt, grundsätzlich mit einer stärkeren SMP-Vertretung im Vorstand einverstanden zu sein. Die Sitzverteilung der Interessengruppe Produzenten in der BOM soll verbindlich durch Produzenten-Vertreter und in Absprache mit den Schweizer Milchproduzenten (SMP) geregelt werden.
