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Teilrückzug der Milchmarktklagen
25.08.2011 – (lid) – Die Milchproduzenten, die eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Branchenorganisation Milch (BOM) zur Marktentlastung eingereicht haben, stimmten an einer aussergerichtlichen Einigungsverhandlung einem Teilrückzug der Klage zu.
Der Teilrückzug ebne den Weg für einen raschen Beschluss des Bundesrates zur Allgemeinverbindlichkeit, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung. Mit dem Teilrückzug der Klage ist die lineare Abgabe von einem Rappen pro Kilo Milch zum Abbau der Butterlager nicht mehr bestritten. Weiterhin geklagt wird hingegen gegen die Abgabe von vier Rappen pro Kilo auf ausgedehnte Milchmengen seit dem Milchjahr 2008/09. Laut BLW hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor dem Treffen die Bereitschaft signalisiert, bei Klärung der rechtlichen Unsicherheit dem Bundesrat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für die nicht mehr bestrittenen Massnahmen zu unterbreiten. Sobald der Teilrückzug schriftlich bestätigt sei, könne dies geschehen.
Die Schweizer Milchproduzenten verlangen vom Bundesrat, dass die Massnahmen als Gesamtpaket für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein allfälliges Aufschnüren würde den Willen der Delegiertenversammlung missachten und die gesamte Marktstabilisierung gefährden, so die SMP in einer Medienmitteilung.
